Im Zeitalter der Leibeigenschaft

Montag, 25. April 2016. Wer mal kräftig den Kopf durchgepustet bekommen will, dem empfehle ich als Lektüre Flüchtlinge, Panama und digitale Identitäten.

Stefan Fritz beschreibt die momentane Situation mit einem Musterbeispiel an liberalistischer Rhetorik: „Mit den Steuergesetzen betreiben die souveränen Staaten aktive Umverteilung zwischen den Bewohnern. Sie schränken damit das Recht am persönlichen Eigentum massiv ein. Unsere soziale Marktwirtschaft beruht auf einer gerechten Verteilung der Lasten zwischen Arm und Reich. Dabei tragen die Reichen nicht nur absolut, sondern auch prozentual die höheren Lasten. So ist es gesellschaftlich akzeptiert.“

Und er träumt den Traum von der absoluten Freiheit, findet es offenbar nicht richtig, dass Staaten Souveränität und Macht haben und diese zu erhalten versuchen, empfindet unsere Freiheit als „eben keine absolute Freiheit, die wir Menschen besitzen, sondern die Freiheit, die uns der Geburtsstaat ermöglicht. Das kann man als einen fairen Deal für den Pakt des persönlichen Eigentums und all unsere im Grundgesetz geregelten Rechte empfinden. Man könnte es aber auch moderne Leibeigenschaft nennen. Denn Leibeigenschaft wurde einst durch folgende wesentliche Punkte charakterisiert: territoriale Bindung, Unterwerfung der Gerichtsbarkeit und Schulden von Naturalabgaben.“

Dass der Traum von der „absoluten“ Freiheit letztlich zu einer viel absoluteren Leibeigenschaft führt, nämlich der Kontrolle durch Großkonzerne, so weit reichen seine Gedankenspielereien leider nicht.

Immerhin hält er sich im Fazit einen Fluchtweg offen mit einem Satz wie „Die beste Option ist wohl, daran mitzuwirken, dass unser Staat eine gute Wahl bleibt.“

Vielleicht will er in der Tat nur darauf hinweisen, dass digitale Identitäten und Bitcoin eine noch grõßere Gefahr sind als Steuerparadiese wie Panama. Da mag er Recht haben. Hoffen wir, dass er das mit der Freiheit von vorhin gar nicht so meint wie es sich anhört.