20140217 (Monday, 17 February 2014)

Auch Kinder dürfen jetzt freiwillig sterben

Tags: Sterbehilfe, Gesetze, Kirche.

Belgien erlaubt aktive Sterbehilfe für Minderjährige (zenit.org)

In Belgien läuft die Diskussion über aktive Sterbehilfe auf Hochtouren: das Parlament hat eine Erweiterung des Rechts auf Sterbehilfe entschieden: demnächst können „auch Kinder und Jugendliche, die unheilbar erkrankt sind und an unerträglichen Schmerzen leiden, den Zeitpunkt ihres Todes festsetzen. Für die Entscheidung benötigen die Minderjährigen die Zustimmung ihrer Eltern. Außerdem müssen der Entscheidung der behandelnde Arzt, unabhängige Kollegen und ein Psychologe zustimmen.“

Nur der König muss jetzt noch unterschreiben. Wird er das tun?

Das Problem ist (wie besagter Artikel ebenfalls treffend formuliert): „Wenn Patienten und Angehörige wissen, dass eine bis an die Grenze der Belastbarkeit geleistete Pflege durch eine Selbsttötung beendet werden kann, entsteht ein großer Druck auf den Patienten, um den Angehörigen einen Gefallen zu tun! Da kann von freier Entscheidung des Patienten, sein Leben zu beenden, nicht mehr die Rede sein.“

Meine momentane Meinung: Ja sicher ist der eventuelle freiwillige Tod eines Menschen ein Thema, das „großen Druck auf den Patienten“ ausübt. Übrigens auch auf die Angehörigen und Ärzte. Deshalb suchen wir ja nach einer institutionalisierten Antwort. Jahrhundertelang hatten wir eine Richtlinie, die allgemein anerkannt war: die der Kirche. Jetzt haben wir den Salat: keine Institution mehr, der wir bei solchen Fragen vertrauen könnten.

Ich selbst bin unentschlossen und habe keine Ahnung, ob ich das gesetzliche Recht auf aktive Sterbehilfe gut oder schlecht finde. Aber wenn man aktive Sterbehilfe für Erwachsene erlaubt (es als ein „Recht auf selbstbestimmten menschenwürdigen Tod“ ansieht), dann ist es einfach unlogisch, das Gleiche für Kinder zu verbieten.