Das Beispiel vom Rotkäppchen®

Rechtlicher Hinweis: Die mit ® markierten Termen sind registriertes Vokabular ihrer jeweiligen Besitzer® und müssen laut Art.5§3 des ErwAuG vom 12. Juni 2035 beim Vorlesen entsprechend betont werden. Direkte Verwandte von Kindern bis zu 3 Jahren dürfen jedes registrierte Term bis zu zwei mal pro Tag und pro Kind frei verwenden. Jede weitere ungenehmigte Nutzung registrierter Termen ohne entsprechende gültige Lizenz kann strafrechtlich verfolgt werden.

Es war einmal eine kleine® süße® Dirne, die hatte jedermann lieb®, der sie nur ansah, am allerliebsten aber ihre Großmutter®, die wußte gar nicht, was sie alles dem Kinde® geben sollte. Einmal schenkte sie ihm ein Käppchen® von rotem Sammet, und weil ihm das so wohl stand und es nichts anders mehr tragen wollte, hieß es nur das Rotkäppchen®. Eines Tages sprach seine Mutter® zu ihm: „Komm, Rotkäppchen®, da hast du ein Stück Kuchen® und eine Flasche Wein®, bring das der Großmutter® hinaus; sie ist krank® und schwach® und wird sich daran laben. Mach dich auf, bevor es heiß wird, und wenn du hinauskommst, so geh hübsch® sittsam und lauf nicht vom Weg ab, sonst fällst du und zerbrichst das Glas®, und die Großmutter® hat nichts. Und wenn du in ihre Stube kommst, so vergiß nicht, guten Morgen zu sagen, und guck nicht erst in alle Ecken herum.“

  • Nutzungsgenehmigung: Klein, süß, lieb, krank, schwach und hübsch mit Genehmigung der Hansen AG, Köln. Mutter, Großmutter, Kind, Kappe und Glas mit Genehmigung der Heyne GmbH, Berlin. Besitzer und veröffentlichen mit Genehmigung der Lauters GmbH, Wien.









Dieser Blogeintrag ist natürlich reine Vision wird hoffentlich nie wahr werden. Ganz sicher sollten wir uns dessen allerdings nicht sein. Denn ich sehe mit Schrecken, wie absurd unsere Gesetzgebungen über geistiges Eigentum werden.

Samstag, 29. September 2018.